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   OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00   

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https://dejure.org/2000,11269
OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00 (https://dejure.org/2000,11269)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2000 - 9 U 101/00 (https://dejure.org/2000,11269)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2000 - 9 U 101/00 (https://dejure.org/2000,11269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch ; Ausgleich für Rentenzahlungen ; Innenverhältnis; Außenverhältnis; Gesamtschuldverhältnis ; Rentenversprechen ; Rentenverpflichtung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 421; ; BGB § 1108 Abs. 1; ; BGB § 414; ; BGB § 415; ; BGB § 415 Abs. 3; ; BGB § 1108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für ein Rentenversprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 2a O 197/99
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1991 - V ZR 204/90

    Rechte des Erstehers eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00
    Für die Annahme einer Gesamtschuld ist nicht erforderlich, dass die Forderungen auf dem gleichen Rechtsgrund beruhen (vgl. BGH NJW 1991, S. 2899).
  • BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87

    Übergang einer schuldrechtlich vereinbarten, durch die Reallast gesicherte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00
    Das Rentenversprechen geht auf den Grundstückserwerber nur bei einer gesonderten Schuldübernahme über (vgl. BGH NJW-RR 1989, S. 1098; Palandt/Bassenge, § 1105 Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000, aaO. OLGR 2001, 54, 55; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001, aaO. OLGR 2001, 241) wird im Wesentlichen auf die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützt, nach der der obsiegenden Prozesspartei diejenigen Mehrkosten nicht zu erstatten sind, die dadurch entstanden sind, dass der beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht an dem Ort des Prozessgerichts hat.
  • OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04

    Zur Wirksamkeit eines Mietvertrages, wenn die Zustimmung durch das Ministerium

    Soll die Mitwirkung einer anderen Behörde rechtsgestaltenden Charakter haben, so ist dies regelmäßig im Gesetz festgeschrieben, wie der Vergleich des vorliegenden Falles mit dem Fall zeigt, in dem eine Kommune und die Kommunalaufsichtsbehörde bei der wirksamen Begründung vertraglicher Verpflichtungen zusammenwirken müssen (§ 140 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 GO - LSA; dazu auch die vom Beklagtenvertreter im Termin vom 7.12.2004 genannten Urteile des Senats vom 12.12.2000 - 9 U 101/00 - und 23.10.2001 - 9 U 152/01 - [dazu BGH NZM 2004, 340]).
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